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   BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80   

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BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80 (https://dejure.org/1982,2386)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 7 C 107.80 (https://dejure.org/1982,2386)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 107.80 (https://dejure.org/1982,2386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - Teilrichtwerte bei der Studienplatzvergabe - Numerus clausus als objektives Zugangshindernis zu den Stätten der Hochschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 276) zur Vergabekompetenz der Hochschulen für Studienplätze außerhalb der festgesetzten Höchstzahl stehe dem nicht entgegen, denn es gehe hier um die Kontrolle der vollständigen Verteilung der zentral erfaßten Studienplätze und nicht um Plätze außerhalb der festgesetzten Zulassungsquote, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in die zentrale Vergabe fallen.

    Das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte legt den Adressaten des Anspruchs auf einen Studienplatz nicht näher fest (BVerfGE 39, 276 [294 f.]).

    Entgegen der Auffassung der Revision steht das Berufungsurteil ferner nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 39, 276, soweit das Bundesverfassungsgericht dort der Gefahr einer Nichtausschöpfung von Kapazitäten freier Studienplätze außerhalb der festgesetzten Höchstzahl verfassungskonform mit einer dezentralisierten Vergabekompetenz der Länder und ihrer Hochschulen begegnet.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Die Festsetzung der Zulassungszahl beruhe nicht auf "ausreichenden dem jeweiligen Stand der Erfahrung entsprechenden Ermittlungen und Prüfungen" (BVerfGE 33, 303 [344]; 39, 258 [266]).

    Der Mangel an Studienplätzen in den Fächern des harten Numerus clausus ist objektives Zugangshindernis zu den Stätten der Hochschulausbildung, deren freie Wahl Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip verbürgt (BVerfGE 33, 303 [332]).

    Gerechtfertigt sind knappheitsbedingte Beschränkungen der Hochschulzulassung nur in den "Grenzen des unbedingt Erforderlichen" (BVerfGE 33, 303 [338]), deren Lage sich für den Normgeber und -anwender des Kapazitätsermittlungsrechts nicht zuletzt nach Maßgabe der Erkenntnisse bestimmt, die in der Hochschulwirklichkeit bei der Anwendung von Zulassungsbeschränkungen gewonnen werden.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 15.80

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Medizin - ZVS-Beispielstudienplan

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Parallelsache zu BVerwG 7 C 15.80.

    Amtlicher Leitsatz: Parallelsache zu BVerwG 7 C 15.80.

    Amtlicher Leitsatz: Parallelsache zu BVerwG 7 C 15.80.

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Den die Zulassungszahl unmittelbar mitbestimmenden Eigenanteil von 1, 22 durfte der Verwaltungsgerichtshof in Anwendung der KapVO III um so eher für bundesrechtlich bedenkenfrei halten, als er sich als kapazitätsfreundliche Fortentwicklung des in Anwendung der KapVO II vom 23. Dezember 1975 (GBl. Ba.-W., S. 67) ermittelten, auf den quantitativen Studienplan des Westdeutschen Medizinischen Fakultätentags (WMFT-Modell) beruhenden Curricularfaktors darstellen läßt, den der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - (BVerwGE 60, 25 [42 f.]) als eine mit Bundesrecht vereinbare Grundlage zur Ermittlung der Lehrnachfrage anerkannt hat.

    In diesem Recht, die hochschulspezifischen Bedingungen der Lehre durchzusetzen, liegt der Kern der aus der Wissenschaftsfreiheit resultierenden Beurteilungs- und Bewertungsprärogative der Hochschulen, die der Senat bereits für die Ausfüllung quantitativer Studienpläne anerkannt hat (BVerwGE 60, 25 [BVerwG 08.02.1980 - 7 C 93/77] [45]).

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Die Festsetzung der Zulassungszahl beruhe nicht auf "ausreichenden dem jeweiligen Stand der Erfahrung entsprechenden Ermittlungen und Prüfungen" (BVerfGE 33, 303 [344]; 39, 258 [266]).

    Nur für den Fall der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Höchstzahl hat das Bundesverfassungsgericht eine Regelungslücke im Recht des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen sowie in der Vergabeverordnung gesehen und den Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit hinter den Grundsatz der vollen Erschöpfung der Kapazität zurücktreten lassen (BVerfGE 39, 258 [BVerfG 09.04.1975 - 1 BvR 344/73] [273]).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Eine normative Richtwertaufteilung im Verhältnis Vorklinik/Klinik und Eigenanteil/Fremdanteil wird durch Bundes(verfassungs)recht nicht gefordert (Beschluß des erkennenden Senats vom 18. September 1981 - BVerwG 7 N 1.79 - [DVBl. 1981, 1151 = NVwZ 1982, 104 = KMK HSCHR 1981, 900]).

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1981 (a.a.O.) erwähnt und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in seinem im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1979 (a.a.O.) in Bezug genommenen Urteil vom 13. Juni 1978 - VII 111/78 - unter Hinweis auf die Beschlüsse der ZVS-Gremien näher ausgeführt hat, ist es den Ländern nicht gelungen, in der Frage der Teilrichtwertbildung Übereinstimmung zu erzielen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1979 - IX 3751/78

    Ausfüllung einer Normierungslücke im Kapazitätsermittlungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Der angesetzte Teil-Curricularrichtwert der Vorklinik von 1, 8 und ihr Eigenanteil von 1, 22 seien - wie der Gerichtshof bereits entschieden habe (Urteil vom 27. November 1979 [DÖV 1980, 259]) - der Sache und der Höhe nach nicht zu beanstanden.

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1981 (a.a.O.) erwähnt und das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits in seinem im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1979 (a.a.O.) in Bezug genommenen Urteil vom 13. Juni 1978 - VII 111/78 - unter Hinweis auf die Beschlüsse der ZVS-Gremien näher ausgeführt hat, ist es den Ländern nicht gelungen, in der Frage der Teilrichtwertbildung Übereinstimmung zu erzielen.

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
    Von einer hinreichend zur Vergleichbarkeit führenden Übereinstimmung der Länder in der Festlegung der das Lehrangebot bestimmenden Regellehrverpflichtungen läßt sich aber erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1980 (BVerfGE 54, 173) sprechen, die im Ergebnis sichergestellt hat, daß auch dort, wo die Regellehrverpflichtungen nicht ohnehin in Anlehnung an die Deputate der Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 10. März 1977 im Verordnungswege geregelt worden sind (vgl. die bayerische Regellehrverpflichtungsverordnung in der Fassung der Verordnung vom 27. September 1978 - GVBl. S. 676 - und die hessische Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen der Hochschullehrer und über die Arbeitszeit der Beamten mit Lehraufgaben an einer Universität oder einer Gesamthochschule vom 29. September 1976 - GVBl. S. 400 -), entsprechend den Festlegungen jener Vereinbarung verfahren wird, die die umfassendste Zusammenfassung aller bisher gewonnenen Erfahrungswerte darstellt und einen Konsens darüber verkörpert, was von dem Expertengremium der Kultusministerkonferenz für die Hochschulen als vertretbar und zur gleichmäßigen Kapazitätsausnutzung als erforderlich angesehen wird (so BVerfGE 54, 173 [198]).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2014 - 2 NB 391/13

    Besetzungsliste; Besetzungsrüge; Curricularanteil; Curriculareigenanteil;

    Diesen Anspruch können sie - anders, als die Antragsgegnerin meint (vgl. zu diesem Standpunkt auch BVerwG, Urt. v. 18.5.1982 - 7 C 107.80 - Buchholz 421.21 HSchR Nr. 5) - im gegen die Hochschule geführten Kapazitätsprozess gerichtlich geltend machen.
  • BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung zum Studium im

    Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 107.80, BVerwG 7 C 25, 27 und 28.81 sowie BVerwG 7 C 81.81 - nicht ab.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 116.80

    Rechtsmittel

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 115.80

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 114.80

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 117.80

    Rechtsmittel

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 130.80

    Zulassung zum Studium der Medizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, für das nach der Sach- und Rechtslage gleichgelagerte Sommersemester 1979 im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 29.10.1982 - 7 C 110.80

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Der beschließende Senat hat dies für das Sommersemester 1979 in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten des Klägers beigefügt ist, im einzelnen begründet.
  • BVerwG, 29.10.1982 - 7 C 103.80

    Rechtsmittel

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten der Klägerin beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 29.10.1982 - 7 C 113.80

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

    Das hat der beschließende Senat in seinem auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1982 ergangenen Urteil BVerwG 7 C 107.80, das der Beklagten bekannt und in einem Abdruck für den Bevollmächtigten der Klägerin beigefügt ist, im einzelnen begründet, so daß auf dieses Urteil verwiesen werden kann.
  • BVerwG, 11.11.1982 - 7 C 118.80

    Rechtsmittel

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